Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol.
Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
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Tirol Zuschuss 2.0