Die Marktgemeinde Sillian ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.marktgemeinde-sillian.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1. Wahrnehmbarkeit
Alle wichtigen und neuen Bilder wurden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Auf einigen Webseiten erscheinen Bildergallerien. Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alttexten nicht garantiert werden. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG Richtlinie 1.2 nicht erfüllt sein.
1.2. Bedienbarkeit
Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Auf folgenden Unterseiten entspricht der Aufbau der Inhalte nicht vollständig dem Erfolgskriterium 4.1.2. Diese Seiten werden regelmäßig (mehrmals pro Woche) mit dringenden Angelegenheiten bespielt und wieder gelöscht. Es muss eine einfache und sofort wirksame Bearbeitung möglich sein. Es müsste die komplette Seitenstruktur erneuert werden, was zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch / umsetzbar ist.
- https://www.marktgemeinde-sillian.at/buergerservice/formulare/
- https://www.marktgemeinde-sillian.at/herzlich-willkommen/amtstafel/
- https://www.marktgemeinde-sillian.at/buergerservice/kundmachungen/
- https://www.marktgemeinde-sillian.at/herzlich-willkommen/amtstafel/
1.3. Verständlichkeit
Manche Inhalte sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht vollständig erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
1.4. Robustheit
Einige unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht korrekt erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Land Tirol vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt im September 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 7 Tagen kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an gemeindeamt@sillian.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.tirol.gv.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt Marktgemeinde Sillian
04842 63 21
gemeindeamt@sillian.gv.at
A-9920 Sillian 86
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Kontakt
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 3292