Skip to content

Information: Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen sowie von Abfällen aus der Forstwirtschaft im Uferbereich von Flüssen und Bächen, Ablagerungen und Bebauungen aller Art auf Grundflächen des öffentlichen Wassergutes

Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen – Ausbreitung von Neophyten:

Im Böschungsbereich von Flüssen und Bächen können besonders in Siedlungsräumen regelmäßig Anhäufungen von Grünschnitt und Gartenabfällen angetroffen werden. Die Verbreitung von Neophyten, also von nicht heimischen Pflanzenarten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, heimische Pflanzenarten werden dabei verdrängt und verschwinden. Entlang von Flussläufen können sich Neophyten über große Distanzen besonders gut verbreiten. Im Abflussbereich von Flüssen (Flussbett und Uferböschungen) ist die Ablagerung und Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfälle verboten, da sich Neophyten auf diesen besonders schnell entwickeln und sich weiter ausbreiten.

Lagerung Nutzholz und Entsorgung von Abfällen aus der Forstwirtschaft – Verklausungsgefahr:

Außerhalb von Siedlungsräumen werden die Uferböschungen der Flüsse und Bäche häufig zur Lagerung von Nutzholz und zur Entsorgung großer Mengen an Ästen und Baumrinden missbraucht. Bei der Lagerung von Nutzholz wird der bestehende Uferbewuchs zerstört, nach Abtransport des Nutzholzes bleiben die nicht verwertbaren Reste (Abfälle) wie Äste und Rinden in Form großer Anhäufungen auf den Uferböschungen zurück. Die Lagerung von Nutzholz und die Entsorgung fortwirtschaftlicher Abfälle im Böschungsbereich von Flüssen und Bächen bergen eine erhebliche Verklausungsgefahr. Bis mindestens 5 Meter landeinwärts der Böschungsoberkante sind Uferbereiche von Ablagerungen und Bebauungen aller Art uneingeschränkt freizuhalten. In Ausnahmefällen kann beim Öffentlichen Wassergut um Gestattung sowie je nach Sachverhalt bei der Behörde um wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht werden.

Fotos (c) BBA Lienz

Weitere Beiträge

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner