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Fortschreibung II des örtlichen Raumordnungskonzeptes – Bestandserhebung und örtliche Begehung

Sehr geehrte Grundeigentümer und Hausbesitzer!

Zur Fortschreibung II des örtlichen Raumordnungskonzeptes durch Arch. DI Wolfgang Mayr ist eine umfangreiche Grundlagenermittlung notwendig. Ein Teil davon ist die Überprüfung der naturräumlichen Festlegungen. Diese sollen noch vor dem Gefrieren des Bodens durchgeführt werden, da ansonsten erst wieder mit Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr diese Überprüfung möglich ist.

Dafür sind, neben den Überprüfungen anhand der digitalen Unterlagen, Begehungen erforderlich. Dazu kann es notwendig sein, Privatgrund zu betreten, wobei dies auf das absolute Minimum begrenzt bleibt. Die Begehung wird sich primär auf Wege (öffentlich oder privat) begrenzen.

Eine Mitarbeiterin des beauftragten Raumplaners wird im Laufe des Oktobers diese Begehungen durchführen.

Wir bitten Sie um Duldung dieser Maßnahme!

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