
Allgemein
Information: Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen sowie von Abfällen aus der Forstwirtschaft im Uferbereich von Flüssen und Bächen, Ablagerungen und Bebauungen aller Art auf Grundflächen des öffentlichen Wassergutes
Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen – Ausbreitung von Neophyten: Im Böschungsbereich von Flüssen und Bächen können besonders in Siedlungsräumen regelmäßig Anhäufungen von Grünschnitt und Gartenabfällen
