Berichte > Archiv > Tollwutimpfung bei Füchsen in Osttirol

 

Information des Amtes der Tiroler Landesregierung

Da in der italienischen Provinz Belluno kürzlich sieben Füchse positiv auf Tollwut getestet wurden, wird in Tirol nunmehr eine entsprechende Vorsorge eingeleitet:
„In Teilen Osttirols wird jetzt eine Tollwutimpfung der Füchse mit rund 20.000 Tollwutködern durchgeführt. Diese werden von einem Hubschrauber aus abgeworfen. Damit legen wir einen Impfgürtel entlang der Grenze zu Italien“, erklärt Landesveterinärdirektor Eduard Wallnöfer zur Vorbeugemaßnahme, mit der eine Immunität in der Fuchs-population aufgebaut werden soll. Betroffen ist die Fuchspopulation in den Gemeinden südlich der Drau (Abfaltersbach, Amlach, Anras, Assling, Außervillgraten, Innervillgraten, Kartitsch, Lavant, Leisach, Obertilliach, Sillian, Strassen, Tristach, Untertilliach und Heinfels).

Die konsequente und sorgfältige Durchführung der Immunisierung der Füchse schützt diese vor einer Tollwutinfektion und bewirkt, dass die Infektionsgefahr für andere, frei lebende Tiere, Haustiere und auch den Menschen eliminiert wird. Die Köder bestehen aus einer Kapsel, die den Impfstoff enthält und einer einhüllenden Masse aus Rindertalg und Fischmehl aus graubrauner-schokoladeähnlicher Farbe. Das Gewicht eines Köders beträgt ca. 20 Gramm.  

Hunde an die Leine
Eventuell im Wohngebiet aufgefundene Köder sollten mit einem Plastikhandschuh aufgenommen und in den Tierkörpersammelstellen der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. In den Auslagegebieten sind Hundebesitzer aufgerufen, ihre Hunde an der Leine zu führen, um eine Aufnahme der Impfköder durch ihre Tiere zu verhindern.
Landesveterinärdirektor Wallnöfer: „Eine Aufnahme der Impfköder durch Haustiere ist ungefährlich, kann aber bei Verschlucken der Aluminiumkapseln z. B. zu Erbrechen und Durchfall führen.

Die Gefahr für den Menschen ist gering. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass eine Kapsel platzt und der Impfstoff in Kontakt mit den Schleimhäuten oder mit offenen Wunden kommt, wird empfohlen, einen Arzt oder das nächste Krankenhaus zu kontaktieren.“

Im Sinne der Sicherheit der Menschen und des Tierschutzes wird gebeten, geringe Belästigungen durch den Fluglärm und durch eventuell verirrte Köder zu entschuldigen.

Kundmachung des Bundesministeriums für Gesundheit

 

 

 



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