> Berichte > Archiv > Teure Abfallentsorgung über Verpackungscontainer

 

Bei den Kontrollen der Sammelcontainer für Verpackungen werden immer wieder so- genannte „Fehlwürfe“ entdeckt und sorgen für höhere Müllgebühren. Leider nehmen diese Fehlwürfe in letzter Zeit wieder erheblich zu.

 

Warum dürfen Gebrauchsgegenstände aus Plastik nicht in den Kunststoff-Container?
Die Rücknahmepflicht nach der Verpackungsverordnung gilt nur für Verpackungen und nicht für Gebrauchsgegenstände. Deshalb gibt es hierfür kein Rücknahmesystem. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (Wäschekörbe, Spielsachen, ect.) müssen über den Rest- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.

Neben diesen „verständlichen“ Fehlwürfen finden sich immer wieder Säcke mit Einwegwindeln, Damen-binden und gemischtem Rest- und Bioabfall in den Containern für Verpackungen. Diese Abfallentsor-gung wird in Zukunft auch für den „Verursacher“ eine teure Angelegenheit. Zu den „normalen“ Entsorgungskosten werden von den Gemeinden dem Verursacher die Verwaltungskosten (Abfallanalyse inkl. Protokoll, Zeitaufwand etc.) mitverrechnet (€ 150,-- bis € 200,-- möglich).

Außerdem wird in Zukunft generell bei der Bezirkshauptmannschaft Anzeige nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) erstattet. Damit ist zusätzlich mit einer Geldstrafe zwischen € 360,-- und € 7.270,-- zu rechnen.

 

In einigen Osttiroler Gemeinden werden die Sammelinseln für Verpackungen schon jetzt videoüberwacht und so können immer mehr Verursacher ausgeforscht werden.

Ein Schildbürgerstreich ist, Restmüll über die Verpackungscontainer und Verpackungen über den Restmüll zu entsorgen. Damit zahlt die Gemeinde doppelt, auch wenn die Sammelinsel in einer anderen Gemeinde ist.

Gerhard Lusser
Abfallberatung AWV Osttirol
Tel.Nr.: 04852 69090-13



© Marktgemeinde Sillian - Sitemap - Impressum

zur Startseite Email an die Marktgemeinde