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u-förmig nach unten verbogene, schwarz verfärbte Triebspitze

 

von Feuerbrand befallene Blütenbüschel

Die Pflanzenkrankheit Feuerbrand ist in den letzten Wochen verstärkt aufgetreten. Feuerbrand ist eine hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterienkrankheit verschiedener Obst-, Zier- und Wildgehölze. Befallen werden können u.a. Apfel, Birne, Quitte sowie deren Zierformen, Rot- und Weißdorn, Cotoneaster (Zwergmispelarten), Feuerdorn und Eberesche.

Bei Befall mit Feuerbrand zeigen sich folgende Symptome (siehe Bilder): 

  • befallene Blüten und Blätter beginnen zu welken, welkende Blätter zunächst fahlgrün, Hauptadern auffallend dunkel gefärbt
  • Blüten und Blätter verfärben sich in der Folge braun bis schwarz
  • hakenförmig nach unten verbogene Triebspitzen
  • teilweise Austritt von weißlichem bis gelbem Bakterienschleim

Um eine weitere Ausbreitung der Pflanzenseuche möglichst einzudämmen, ist es notwendig, befallene Pflanzen und Pflanzenteile umgehend zu entfernen und zu verbrennen.(Dafür wird seitens der Gemeinde speziell dafür geschultes Personal eingesetzt, da die Bekämpfung unter strengen hygienischen Bedingungen durchgeführt werden muss - je nach Situation)

Wichtig: Die Grundeigentümer und sonstigen Berechtigten sind laut Tiroler Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, befallene oder verdächtige Pflanzen bei der Gemeinde anzuzeigen. Bei Verdacht auf Feuerbrand wird daher dringend ersucht, sich an das Gemeindeamt zu wenden. Der Feuerbrandbeauftragte wird im Zuge dieser Meldung die verdächtigen Pflanzen begutachten und, falls erforderlich, weitere Schritte einleiten.

Bitte keinesfalls selbst verdächtige Triebe entfernen oder befallene Bäume umschneiden. Bei der Beseitigung des befallenen Materials muss äußerste Vorsicht angewendet werden, um weitere mögliche Infektionen zu vermeiden.

Verweigert ein Grundeigentümer oder Besitzer die angeordneten Maßnahmen oder verhindert er sie, so hat die Gemeinde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft zu erstatten, welche die notwendigen rechtlichen Schritte zu ihrer Durchsetzung  veranlasst.

Abschließend wird bemerkt, dass im Zuge notwendiger Bekämpfungsmaßnahmen den Grundeigentümern keinerlei Kosten entstehen. Die Marktgemeinde Sillian trägt sämtliche Kosten für die Entfernung befallener Pflanzen.

hakenförmig nach unten verbogene Triebspitze

befallener Trieb an jungem Apfelbaum

Blüteninfektion mit hängendem Trieb

 

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