"Die Gemeinden haben hier wieder eine zusätzliche Aufgabe: Die Hundehalter/innen zu informieren, von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen und darauf aufmerksam zu machen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist", so Mödlhammer in einem ORF.at verbreiteten Interview. Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.